Ausländische kirchliche Mitarbeiter Rußlands vor neuen Hürden
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Am 17. Oktober traten neue Gesetze in Kraft
M o s k a u – In weniger als 12 Monaten könnte sich die Zahl der in Rußland wohnenden Ausländer drastisch senken. Neue, am 17. Oktober 2007 in Kraft getretene Visabestimmungen legen fest, daß Ausländer mit einem sechs- oder 12-monatigen Visum zur mehrmaligen Einreise nur die Hälfte der im Visa eingetragenen Frist auf russischem Boden verbringen dürfen. Das bedeutet z.B., daß ein Halbjahresvisum nur 90 Tage innerhalb der Russischen Föderation gestattet.
Es ist unwahrscheinlich, daß sich die neuen Bestimmungen vor allem gegen kirchliche Mitarbeiter aus dem Westen - oder aus Südkorea - richten. Rußland verfügt über Hunderttausende ausländische Arbeiter aus China und anderen Staaten. Doch kirchliche Mitarbeiter mit Familien in Rußland – z.B. mit Kindern im Schulalter – könnten bald vor beträchtlichen Hindernissen stehen.
Staatliche Kreise können die neuen Beschränkungen als Gleichziehung auslegen – sie gleichen sich den Bestimmungen der westeuropäischen Schengen-Visen an. Das 90-tägige Schengen-Visum eines russischen Staatsbürgers zum Besuch Deutschlands gestattet ebenfalls nur 45 Tage tatsächlicher Anwesenheit in diesem oder einem anderen Schengen-Land.
Der verlockendste Ausweg und eine Hoffnungsschimmer für Ausländer ist eine Arbeitserlaubnis, die die 50%-Regelung umschifft. Westliche Konzerne haben längst ihren ausländischen Mitarbeitern in Rußland mit einer solchen Erlaubnis ausgestattet. Eine Arbeitserlaubnis setzt viel bürokratischen Aufwand und hohe Lohnsteuerzahlungen voraus. Wie im Westen, werden Erlaubnissuchende beweisen müssen, daß zur Verfügung stehende Einheimische die von ihnen verrichtete Arbeit nicht adäquat ausführen können.
Westbürgern, die mit einem russischen Staatsbürger verheiratet sind, stehen weitere Optionen zur Erlangung eines längerfristigen Aufenthaltrechts zur Verfügung. Das ist jedoch ein kleiner Trost für die Hunderten von römisch-katholischen Priestern, die in Rußland ihren Pflichten nachgehen.
Eine für die Russische Union der Evangeliumschristen-Baptisten tätige Fachkraft sagt: „Keine zwei Fälle sind gleich. Jeder Fall wird spezielle Anstrengungen erfordern. Aber wir warten noch auf genauere Angaben von staatlichen Stellen.“ In den kommenden Wochen sollten die genauen Forderungen, die an kirchliche Mitarbeiter gestellt werden, verdeutlicht werden.
Die beliebten, 30-tägigen Touristenvisa sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen.
Dr. William Yoder
Abteilung für kirchliche Außenbeziehungen der RUECB
Moskau, den 14. November 2007
Eine Presseerklärung der Russischen Union der Evangeliumschristen-Baptisten. Zur Veröffentlichung freigegeben. Meldung Nr. 07-44, 305 Wörter